Das Herzstück der Vereinstätigkeit ist die Rechtsberatung von geflüchteten Menschen. Davon umfasst ist insbesondere die Aufklärung über die Rechtslage und das Asylverfahren in Deutschland, die Ermittlung von Rechten und Möglichkeiten der Geflüchteten, eine Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden und die Vermittlung an zuständige Behörden sowie sonstige damit in Zusammenhang stehende Fragen. Unsere Flyer sind auf deutsch/englisch/französisch, sowie deutsch/englisch/arabisch erhältlich.

Informationen in welchen Bereichen und zu welchen Fragen wir eine Rechtsberatung anbieten und in welchen wir keine Informationen anbieten, finden Sie hier.

Notwendigkeit

Die europäische Verfahrensrichtlinie (RL 2013/32/EU) gesteht Geflüchteten in Artikel 23 grundsätzlich ein Recht auf unentgeltliche Rechtsberatung im Rahmen ihres Verfahrens zu. Allerdings ist die Wahrnehmung dieses Rechts auf kostenfreie anwaltliche Beratung (und ggf. Vertretung) in Deutschland auf mittellose Geflüchtete mit sogenannter „Bleibeperspektive“ beschränkt. Damit wird zu vielen Geflüchteten die Möglichkeit auf ein faires Verfahren verwehrt.

Rahmenbedingungen

Seit Oktober 2016 beraten Jurastudenten*innen geflüchtete Menschen in offenen Sprechstunden. Die Sprechstunden sind Drop-In Sitzungen, sodass keine Anmeldung nötig ist. Jedoch ist es hilfreich, wenn uns unter beratung@rlc-freiburg.org kurz das Problem beschrieben wird, sodass unsere Berater*innen sich idealerweise vorbereiten können.

Wir haben Dolmetscher für die Sprachen Französisch, Arabisch, Persisch, Kurdisch, Wolof und Türkisch. Falls Dolmetscher benötigt werden, bitten wir dies im Voraus mitzuteilen.

Die Jurastudent*innen, die an der Rechtsberatung des Vereins mitwirken, haben entweder selbst die Ausbildung zumr Rechtsberaterin nach dem Ausbildungskonzept der Refugee Law Clinic Freiburg vollständig absolviert oder sie beraten einen Fall gemeinschaftlich in einem Team von zwei bis vier Jurastudent*innen, in dem mindestens ein Mitglied des Teams die Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen hat (Generationenmodell).

Rechtliche Vorgaben

Es handelt sich bei der rechtlichen Beratung von Geflüchteten um eine unentgeltliche Rechtsdienstleistung im Sinne von § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz (weiterführende Informationen). Diese muss unter Anleitung einer Person mit Befähigung zum Richteramt erfolgen (siehe hierzu unser Ausbildungsprogramm). Sie wird ausschließlich von Student*innen durchgeführt, die an einer deutschen Universität für das Studium im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben sind. Die Beratung und Betreuung der Geflüchteten in anderen Belangen kann auch durch Student*innen anderer Fachbereiche erfolgen, bleibt aber von der Rechtsberatung eindeutig, auch organisatorisch, getrennt.