Im Sommersemester wird die Vorlesung “Einführung in das Migrationsrecht” im Umfang von ungefähr zwei Semesterwochenstunden angeboten. In dieser Vorlesung werden die wichtigsten Aspekte des Asyl-, Ausländer-, und Aufenthaltsrechts samt der Grundzüge des Asylverfahrens vermittelt. Die Vorlesung wird mit einem Multiple-Choice-Test (1) abgeschlossen.

Die Ausbildung schließt zudem den nachgewiesenen Besuch der universitären Vorlesungen im Allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Europarecht sowie die erfolgreiche Teilnahme an der Übung für Anfänger*innen II („Kleine Übung“) im Öffentlichen Recht ein (2). Sie ist also in der Regel frühestens nach dem vierten Fachsemester abgeschlossen.

  Inhalt Umfang Leistungsnachweis
1. Vorlesung “Flüchtlingsrecht” §§ 1, 2: Allgemeiner Überblick
§ 3: Nationales Asylverfahren und Europäische Zuständigkeiten
§ 4: Allgemeines Aufenthaltsrecht
§§ 5,6,7,8,9: Materielles Flüchtlingsrecht
§ 10: Einführung ins Verwaltungs(prozess)recht, insbesondere: Rechtsschutzmöglichkeiten für Geflüchtete
§ 11: Dublin III VO
§ 12: Sozialrecht für Geflüchtete
§ 13: Asylverfahren
Zwei Semesterwochenstunden Multiple-Choice-Test
2. Universitäre Vorlesungen – Übung für Anfänger*innen II im Öffentliche Recht
– Allgemeines Verwaltungsrecht
– Verwaltungsprozessrecht
– Europarecht
Je zwei Semesterwochenstunden Anwesenheit

Die Termine für das Sommersemester 2018 findet ihr hier.