Im Sommersemester wird die Vorlesung “Einführung in das Migrationsrecht” im Umfang von ungefähr zwei Semesterwochenstunden angeboten. In dieser Vorlesung werden die wichtigsten Aspekte des Asyl-, Ausländer-, und Aufenthaltsrechts samt der Grundzüge des Asylverfahrens vermittelt. Die Vorlesung wird mit einem Multiple-Choice-Test (1) abgeschlossen.
Die Ausbildung schließt zudem den nachgewiesenen Besuch der universitären Vorlesungen im Allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Europarecht sowie die erfolgreiche Teilnahme an der Übung für Anfänger*innen II („Kleine Übung“) im Öffentlichen Recht ein (2). Sie ist also in der Regel frühestens nach dem vierten Fachsemester abgeschlossen.
Inhalt | Umfang | Leistungsnachweis | |
1. Vorlesung “Flüchtlingsrecht” | §§ 1, 2: Allgemeiner Überblick § 3: Nationales Asylverfahren und Europäische Zuständigkeiten § 4: Allgemeines Aufenthaltsrecht §§ 5,6,7,8,9: Materielles Flüchtlingsrecht § 10: Einführung ins Verwaltungs(prozess)recht, insbesondere: Rechtsschutzmöglichkeiten für Geflüchtete § 11: Dublin III VO § 12: Sozialrecht für Geflüchtete § 13: Asylverfahren |
Zwei Semesterwochenstunden | Multiple-Choice-Test |
2. Universitäre Vorlesungen | – Übung für Anfänger*innen II im Öffentliche Recht – Allgemeines Verwaltungsrecht – Verwaltungsprozessrecht – Europarecht |
Je zwei Semesterwochenstunden | Anwesenheit |
Die Termine für das Sommersemester 2018 findet ihr hier.