Aufgabe

Die Refugee Law Clinic Freiburg ist ein studentisch geführter Verein, der geflüchteten Menschen Unterstützung bei der Bewältigung von rechtlichen, administrativen und sonstigen Herausforderungen anbietet. Zu diesem Zweck unterhält der Verein ein Ausbildungsprogramm, welches insbesondere Student*innen ermutigen soll, sich zu kompetenten und empathischen Rechtsberater*innen in migrationsrechtlichen Fragen zu entwickeln. Die Law Clinic will darüber hinaus den gesellschaftlichen Diskurs über Migration mitgestalten.

Organisation

Die Refugee Law Clinic Freiburg hat nur insoweit hierarchische Strukturen, als diese erforderlich sind. Sie verfügt über einen Vorstand, der jährlich neu gewählt wird. Dieser setzt sich zusammen aus fünf bis sieben Mitgliedern nach ausgeglichenem Geschlechterverhältnis. Der Vorstand fungiert als Verwaltungsorgan, dessen einzige Funktion es ist, die ordnungsgemäße Durchführung der vereinseigenen Aufgaben zu gewährleisten. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, sich in verschiedenen Ressorts mit eigenständigen Aufgabenbereichen einzubringen. Die Verantwortlichkeit für die ressortinternen Abläufe liegt in der Hand eines Vorstandsmitglieds. Derzeit bestehen die Ressorts Ausbildung, Beratung, Mitglieder, Öffentlichkeitsarbeit, Sprachmittlung sowie Vernetzung.

Während der Vorlesungszeit findet einmal im Monat ein Mitgliederplenum statt, in welchem über die Arbeit in den Ressorts und im Vorstand berichtet und anschließend diskutiert wird. In den Plena werden die grundlegenden Entscheidungen über die Arbeit von Ressorts und Vorstand getroffen und regelmäßig kritisch überprüft. Im Anschluss halten wir einen Stammtisch zum entspannten Austausch ab. Zum Ende des Sommersemesters findet zudem die ordentliche Mitgliedervollversammlung statt.

Der Verein fühlt sich dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet. Die mit dem Verein verbundenen Veranstaltungen werden zu Anfang des Semesters den Mitgliedern mitgeteilt. Dort werden auch Tagesordnungen und Protokolle der öffentlichen Sitzungen sowie wichtige Vereinsdokumente veröffentlicht.

Ausbildung

Das Ausbildungsprogramm kann jeweils im Sommersemester begonnen werden. Für die Teilnahme am Ausbildungsprogramm wird eine Mitgliedschaft nicht vorausgesetzt.

Theorie-Modul

Im Sommersemester wird die Vorlesung “Flüchtlingsrecht” im Umfang von ungefähr zwei Semesterwochenstunden von der Universität Freiburg angeboten. In dieser Vorlesung werden die wichtigsten Aspekte des Migrationsrechts samt der Grundzüge des Asylverfahrens vermittelt. Die Vorlesung wird mit einem Multiple-Choice-Test abgeschlossen.

Die Ausbildung schließt zudem den nachgewiesenen Besuch der universitären Vorlesungen im Allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Europarecht sowie die erfolgreiche Teilnahme an der Übung für Anfänger*innen II („Kleine Übung“) im Öffentlichen Recht ein. Sie ist also in der Regel frühestens nach dem vierten Fachsemester abgeschlossen.

Praxis-Modul

Parallel dazu wird die “Übung im Migrationsrecht für Interessierte” mit einer Semesterwochenstunde abgehalten. Alle zwei Wochen arbeiten die Teilnehmer*innen mit im Migrationsrecht praktizierenden Anwält*innen an Fällen aus ihrer eigenen Arbeit. Eine Anwesenheit an mindestens zwei Dritteln der Veranstaltungen wird gefordert.

Anschließend wird im Wintersemester das “Fallseminar im Migrationsrecht für Interessierte” veranstaltet. Der Umfang wird keinesfalls 2 Semesterwochenstunden übersteigen. Im Seminar werden die praktizierenden Berater*innen der RLC ihre migrationsrechtlichen Fälle vorstellen und mit den anderen Teilnehmer*innen diskutieren.

Beratungs-Modul

Es muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der*die Teilnehmer*in sich ausreichend mit seiner*ihrer Rolle in einer Beratungssituation mit Geflüchteten auseinandergesetzt hat. Dazu zählen unter anderem mindestens drei Hospitationen bei bestehenden Migrationsrechtsberatungen, ein Praktikum bei einem*r im Migrationsrecht tätigen Anwält*in oder vergleichbare Qualifikationen.

Darüber hinaus organisiert und unterstützt der Verein Workshops zu Themen wie Rassismus, Paternalismus oder Diskriminierung in Herkunfts- und Zielländern von Geflüchteten, sowie Crashkurse in migrationsrechtlichen Fragen für ehrenamtliche Unterstützer*innen, Aktivist*innen und interessierte Menschen.

Beratung

Das Herzstück der Vereinstätigkeit ist die Unterstützung von geflüchteten Menschen in Deutschland. Davon umfasst ist insbesondere die Aufklärung über die Rechtslage und das Asylverfahren in Deutschland, die Ermittlung von Rechten und Möglichkeiten der Geflüchteten, eine Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden und die Vermittlung an die zuständigen Stellen sowie sonstige damit in Zusammenhang stehende Fragen.

Der Verein leistet in offenen Sprechstunden und durch die enge Zusammenarbeit mit Anw ält*innen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz. Diese werden ausschließlich von Student*innen durchgeführt, die an einer deutschen Universität für das Studium im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben sind. Die Unterstützung der Geflüchteten in anderen, nicht vorrangig rechtlichen, Belangen, wie die Anhörungsvorbereitung, kann auch durch Student*innen anderer Fachbereiche erfolgen, bleibt aber von der Rechtsberatung eindeutig, auch organisatorisch, getrennt.

Die Beratung erfolgt gemäß unseres Selbstverständnisses.

Sprechstunden

Wir informieren in wöchentlichen Sprechstunden über das Asylverfahren, ermitteln die individuellen Rechte von Geflüchteten und unterstützen bei der Kommunikation mit Behörden. Eine langfristige individuelle Unterstützung während des Asylverfahrens ist möglich. Die Jurastudent*innen beraten in Teams, in denen nicht jedes Mitglied die Ausbildung absolviert haben muss.

Anhörungsvorbereitung

Student*innen aller Fachbereiche bereiten Geflüchtete mit Unterstützung von karitativen Organisationen gezielt auf die Anhörung beim BAMF vor. Neben einer individuellen Anhörungssimulation werden allgemeine Hinweise zum Ablauf der Anhörung gegeben. Die Betroffenen sollen möglichst umfassend auf die Anhörungssituation vorbereitet werden. Dazu gehört insbesondere, sich psychisch auf die Situation einzustellen, einer fremden Person die eigene Fluchtgeschichte detailliert zu erzählen. So soll verhindert werden, dass Geflüchtete etwa aufgrund von Fehlinformationen ihr Schutzgesuch nicht sinnvoll geltend machen können.

Kooperation mit Anwält*innen

Die RLC stellt praktizierenden Anwält*innen langfristig zwei bis vier Mitglieder zur tatkräftigen Unterstützung bei migrationsrechtlichen Mandaten zur Verfügung. Die Mitarbeiter*innen werden von den Anwält*innen selbst ausgesucht.
Die Student*innen entwerfen Schriftsätze für den*die Anwält*in und führen Recherchen zu rechtlichen Einzelfragen oder der Situation in bestimmten Herkunftsländern durch. Sie erstellen asylrelevante Biografien (insbesondere zu Fluchtgründen und den Details des Vorfluchterlebens) der Mandant*innen in Gesprächen auch ohne Beisein des*der Anwalts*in. Zudem ist es möglich, die Mandant*innen auf den diversen nicht-rechtlichen Nebenschauplätzen zu unterstützen.

Sonstige Dienstleistungen

Die RLC kann Geflüchteten auf Anfrage auch Begleitpersonen für bestimmte Behördengänge (zum Beispiel für die Anhörung beim BAMF oder Termine bei der Ausländerbehörde) sowie Besuchen bei Ärzt*innen, Banken oder vergleichbaren Aktivitäten zur Verfügung stellen.

Personelle Zusammensetzung

Die Jurastudent*innen, die an der Rechtsberatung des Vereins mitwirken, haben entweder selbst die Ausbildung zum*r Rechtsberater*in nach dem Ausbildungskonzept der Refugee Law Clinic Freiburg vollständig absolviert oder sie arbeiten gemeinschaftlich in Teams von zwei bis vier Berater*innen (Generationenmodell) unterschiedlicher Geschlechter, welche zu Beginn jedes Semesters zusammengestellt werden. Nach der freiwillige  Übernahme von Sprechstunden ist die Wahrnehmung des Termins für die Berater*innen verbindlich und über die Internetseite öffentlich einsehbar.

Supervision

Im Rahmen der Ausbildung soll es den den Berater*innen ermöglicht werden, ihre aktuelle Beratungstätigkeit gemeinsam mit anderen Mitgliedern zu reflektieren. Dafür ist insbesondere das Fallseminar geeignet. Darüber hinaus sind alle Menschen, die an der Rechtsberatung des Verein mitwirken, zur regelmäßigen Teilnahme an den Supervisionsgesprächen verpflichtet. Zudem lässt die Refugee Law Clinic Freiburg ihre Beratung in regelmäßigen Abständen extern evaluieren.

 

— Auch als pdf verfügbar. Stand: 17.10.2016 —