UNIVERSITÄRE VORLESUNGEN

Die Ausbildung schließt zudem den nachgewiesenen Besuch der universitären Vorlesungen im Allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Europarecht sowie die erfolgreiche Teilnahme an der Übung für Anfänger*innen II („Kleine Übung“) im Öffentlichen Recht ein (2). Sie ist also in der Regel frühestens nach dem vierten Fachsemester abgeschlossen.