Die Inhalte der Vorlesung „Flüchtlingsrecht“ werden durch die „Übung im Migrationsrecht“ in praktischer Hinsicht ergänzt. Diese findet im Sommersemester alle zwei Wochen statt und hat einen Gesamtumfang von einer Semesterwochenstunde. Unter der Anleitung von im Migrationsrecht tätigen Anwält*innen erarbeiten die Teilnehmer*innen mögliche Lösungen für rechtliche Probleme aus der Praxis der Anwält*innen. Eine Anwesenheit an mindestens zwei Dritteln der Veranstaltungen wird gefordert.
Die Termine der Übung im SoSe 2018 findest du hier.