Aufgabe

Die Refugee Law Clinic Freiburg ist ein studentisch organisierter Verein, der geflüchteten Menschen Unterstützung bei der Bewältigung von rechtlichen, administrativen und sonstigen Herausforderungen anbietet. Zu diesem Zweck unterhält der Verein ein Ausbildungsprogramm, welches Jura-Studierende ermutigen soll, sich zu kompetenten und empathischen Beratenden in migrationsrechtlichen Fragen zu entwickeln. Darüber hinaus soll der gesellschaftliche Diskurs über Migration mitgestaltet werden.

Organisation

Die Refugee Law Clinic Freiburg hat nur insoweit hierarchische Strukturen, als diese erforderlich sind. Sie verfügt über einen Vorstand, der jährlich im Juni neu gewählt wird. Dieser setzt sich zusammen aus fünf bis sieben Mitgliedern, dabei wird auf ein  ausgeglichenes Geschlechterverhältnis geachtet. Der Vorstand fungiert als Verwaltungsorgan, dessen primäre Funktion es ist, die ordnungsgemäße Durchführung der vereinseigenen Aufgaben zu gewährleisten. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, sich in verschiedenen Ressorts mit eigenständigen Aufgabenbereichen einzubringen. Die Verantwortlichkeit für die ressortinternen Abläufe liegt in der Hand eines Vorstandsmitglieds. Derzeit bestehen die Ressorts Ausbildung, Beratung, Mitglieder, PR, Finanzen und IT. Darüber hinaus ist eine weitere Person für eine Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften zuständig. Der Verein fühlt sich dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet.

Während der Vorlesungszeit findet einmal im Monat ein Mitgliederplenum statt, in welchem über die Arbeit in den Ressorts und im Vorstand berichtet und anschließend diskutiert wird. In den Plena werden die grundlegenden Entscheidungen über die Arbeit von Ressorts und Vorstand getroffen und regelmäßig kritisch evaluiert. Außerdem finden regelmäßig Stammtische zum entspannten Austausch statt. Zum Ende des Sommersemesters findet zudem die ordentliche Mitgliedervollversammlung statt.

Ausbildung

Das Ausbildungsprogramm startet jeweils im Sommersemester und besteht aus einem theoretischen sowie einem praktischen Modul. Es kann bereits im zweiten Semester des Jurastudiums begonnen werden.

Theorie-Modul

Im Sommersemester wird eine wöchentliche Vorlesung im Bereich des Ausländer-Aufenthalts- und Asylrechtes angeboten. Zusätzlich werden in Crashkursen die grundlegenden Inhalte des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechtes vermittelt. Die Anwendung der vermittelten theoretischen Kenntnisse wird in Übungen geschult und vertieft. Zum Ende des Sommersemesters wird die Ausbildung mit einem Take-Home-Examen abgeschlossen.

Im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Workshops bekommen zudem auch bereits aktiv Beratende die Möglichkeit, ihre Fertigkeiten aufzufrischen und/oder zu vertiefen.

Praxis-Modul

Nach bestandener Abschlussprüfung können die Studierenden den praktischen Teil der Ausbildung absolvieren. Dazu müssen zwei Hospitationen durchgeführt werden, bei denen die Auszubildenden mit Unterstützung erfahrener Rechtsberatender an zwei Beratungen teilnehmen. Dafür ist eine Mitgliedschaft im Verein zwingend erforderlich.

Beratung

Das Herzstück der Vereinstätigkeit ist die Beratung und Unterstützung von geflüchteten Menschen in Deutschland. Davon umfasst ist insbesondere die Aufklärung über die Rechtslage und das Asylverfahren in Deutschland, die Ermittlung von Rechten und Möglichkeiten der Geflüchteten, die Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden und die Vermittlung an die zuständigen Stellen sowie sonstige damit in Zusammenhang stehende Fragen. Eine langfristige individuelle Unterstützung während des Asylverfahrens ist möglich.

Der Verein leistet in offenen Sprechstunden und durch die enge Zusammenarbeit mit AnwältInnen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz. Diese werden ausschließlich von Studierenden durchgeführt, die an einer deutschen Universität für das Studium im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben sind. Die Beratung findet in Teams statt, der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wird dafür vorausgesetzt. Zu Beginn eines Semesters werden dafür die Termine unter den Beratenden aufgeteilt.

Die Beratung erfolgt gemäß unseres Selbstverständnisses.

Anhörungsvorbereitung

Die Beratenden bereiten Geflüchtete mit Unterstützung von karitativen Organisationen gezielt auf die Anhörung beim BAMF vor. Neben einer individuellen Anhörungssimulation werden allgemeine Hinweise zum Ablauf der Anhörung gegeben. Die Betroffenen sollen möglichst umfassend auf die Anhörungssituation vorbereitet werden. Dazu gehört insbesondere, sich psychisch auf die Situation einzustellen, einer fremden Person die eigene Fluchtgeschichte detailliert zu erzählen. So soll verhindert werden, dass Geflüchtete etwa aufgrund von Fehlinformationen ihr Schutzgesuch nicht sinnvoll geltend machen können. Bei bestehender Sprachbarriere besteht die Möglichkeit, dass das Beratungsressort Dolmetschende zur Vorbereitung hinzuzieht.

Schulung

Darüber hinaus organisiert und unterstützt der Verein Veranstaltungen zu relevanten Thematiken sowie Crashkurse in migrationsrechtlichen Fragen für interessierte Personen.

Supervision

Im Rahmen der Ausbildung soll es den Berater*innen ermöglicht werden, ihre aktuelle Beratungstätigkeit gemeinsam mit anderen Mitgliedern zu reflektieren. Darüber hinaus sind alle Menschen, die an der Rechtsberatung des Vereins mitwirken, zur regelmäßigen Teilnahme an den Supervisionsgesprächen verpflichtet. Zudem lässt die Refugee Law Clinic Freiburg ihre Beratung in regelmäßigen Abständen   Individuelles Feedback ist über unser Feedbackformular möglich.