Parallel dazu wird die “Übung im Migrationsrecht für Interessierte” mit einer Semesterwochenstunde abgehalten. Alle zwei Wochen arbeiten die Teilnehmer*innen mit im Migrationsrecht praktizierenden Anwält*innen an Fällen aus ihrer eigenen Arbeit. Eine Anwesenheit an mindestens zwei Dritteln der Veranstaltungen wird gefordert.

Anschließend wird im Wintersemester das “Fallseminar im Migrationsrecht für Interessierte” veranstaltet. Der Umfang wird keinesfalls 2 Semesterwochenstunden übersteigen, ist aber abhängig von der Anzahl der Teilnehmer*innen. Im Seminar werden sie eigenhändig migrationsrechtliche Fälle vorstellen und mit den anderen Teilnehmerinnen diskutieren.

Die Termine für das Sommersemester 2018 findet ihr hier.

  Inhalt Umfang Leistungsnachweis
3. Übung im Migrationsrecht 1. Stunde: Fallbearbeitung zu §§ 4, 5 der Vorlesung
2. Stunde: Fallbearbeitung zu § 6 (insb. subsidiärer Schutz und Familienzusammenführung)
3. Stunde: Fallbearbeitungen zu § 6 (insb. Ausbildungsduldung)
4. Stunde: Fallbearbeitung zu §§ 5, 6 (mit Bezug zum allg. Aufenthaltsrecht)
5. Stunde: Fallbearbeitung zu Dublin und Sozialleistungen
6. Stunde: Crashkurs Rechtsdienstleistungsgesetz
Eine Semesterwochenstunde Anwesenheitspflicht bei mind. zwei Dritteln der Veranstaltungen
4. Fallseminar im Migrationsrecht – Vorstellung von Fällen aus der RLCF-Beratungspraxis
– Diskussion und Qualitätssicherung
Max. Zwei Semesterwochenstunden tbd