Du hast Lust, dich in der RLC zu engagieren?

Die beste Gelegenheit den Überblick über alle aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten (laufende Projekte, Aktionen, etc.) zu erlangen, bietet unser regelmäßig stattfindendes Mitgliederplenum.

Hier kann man gerne unangekündigt vorbeischauen, um uns kennen zu lernen.

Besonders viel Einfluss haben unsere Mitglieder, denn sie haben Stimmrecht auf unseren Mitgliederplena, bei denen die grundlegenden Entscheidungen der Vereinstätigkeit beschlossen werden. Zudem bleiben sie über unseren internen Mailverteiler stets informiert.

Einfache Mitgliedschaft

Wenn du aktives/passives Mitglied werden willst:
1. Beitrittserklärung herunterladen, ausdrucken und auszufüllen
2. Die ausgefüllte Erklärung an das Postfach 0543, 79005 Freiburg schicken oder bei einem Vorstandsmitglied einreichen, idealerweise beim Mitglieder-Ressort.

Wir erheben einen Mitgliedsbeitrag von 1 € pro Monat, der halbjährlich eingezogen wird. Wenn du Fragen bezüglich der Mitgliedschaft hast kannst du dich gerne jederzeit bei unserem Mitglieder-Ressort melden.

Beitrittserklärung

Rechte und Pflichten aus unserer Satzung:

§ 7 Formen der Mitgliedschaft

1. Aktive Mitglieder
a) Aktive Mitglieder entrichten den von der Mitgliederversammlung bestimmten Jahresbeitrag.

b) Sie haben Stimm- und Antragsrecht auf der Mitgliederversammlung.

c) Sie beteiligen sich aktiv am Erreichen des Satzungszwecks.

2. Passive Mitglieder

a) Passive Mitglieder entrichten den von der Mitgliederversammlung bestimmten Jahresbeitrag.

b) Sie haben Stimm- und Antragsrecht auf der Mitgliederversammlung.

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Fördermitgliedschaft

Um ein Fördermitglied bei der RLC Freiburg zu werden, ist nichts weiter erforderlich als unsere Beitrittserklärung auszufüllen und an Postfach 0543, 79005 Freiburg zu schicken, beziehungsweise bei einem Vorstandsmitglied einzureichen, idealerweise beim Mitglieder-Ressort. Der Mitgliedsbeitrag ist frei wählbar, und wird halbjährlich eingezogen. An das Mitgliederressort sind auch alle Fragen, welche die Fördermitgliedschaft betreffen, zu addressieren.

Beitrittserklärung

Rechte und Pflichten aus unserer Satzung

§ 7 Formen der Mitgliedschaft

[…]

3. Fördermitglieder

a) Fördermitglieder bestimmen zum Zeitpunkt des Beitritts die Höhe des Jahresbeitrages in der Beitrittserklärung schriftlich.

b) Eine Änderung der Beitragshöhe kann zum Ende eines Mitgliedsjahres dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden;

c) Fördermitglieder dürfen an den Mitgliederversammlungen teilnehmen, sind jedoch weder stimm- noch wahlberechtigt.

d) In allen anderen Punkten entspricht die Fördermitgliedschaft den Bestimmungen für die aktive und passive Mitgliedschaft.

[…]